Vermehrt werben Unternehmen innerhalb ihrer Marketingstrategien mit Klimaneutralität. Was das allerdings genau bedeutet und welche Vorleistungen hier zu treffen sind, ist meist nicht genau bekannt. Für den Endverbraucher werden nachhaltige Kaufkriterien allerdings immer bedeutsamer.
Das Ziel einer jeden freiwilligen Kompensationsleistung ist die Klimaneutralität. Aber was bedeutet dies genau?
Klimaneutralität bedeutet, dass durch eine Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird, also ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre herrschen muss. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen also nicht vermeidbare ausgestoßene Treibhausgasemissionen weltweit durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden.
In den meisten Fällen sind CO2-Emissionen innerhalb des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens oder einer Kommune kaum vermeidbar. Industrielle Produktionsprozesse, An- und Auslieferungsketten auf Grundlage des öffentlichen Verkehrsnetzes, mit Einbeziehen von staatlichen Infrastrukturen – in jedem Schritt steckt ein kaum vermeidbarer Emissionsausstoß. Das Erstellen einer Klimastrategie ist der erste, strukturierte Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. In dieser wird nach innen definiert, welche Geschäftsbereiche, einzelnen Segmente, Produkte oder auch Prozesse klimaneutral gestaltet werden sollen. Soll beispielsweise das gesamte Unternehmen klimaneutral werden, müssen alle ihm zugrunde liegenden Emissionen berechnet werden – also sowohl nach innen als auch nach außen gerichtete Prozesse. Darunter fallen dann auch Emissionen aus Bereichen wie beispielsweise der Verwaltung. Das Unternehmen ist dazu aufgerufen, glaubwürdig jeden Schritt seiner Arbeit zu durchleuchten, auch wenn hier bisher keine allgemein geltenden Regeln oder Kontrollverfahren existierten.
Hinter dem zweiten Schritt steckt die exakte Berechnung der Emissionsmenge aus den zuvor definierten Bereichen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass hier die Berechnung des CO2 alleine nicht ausreicht. Alle Treibhausgase, die einen bedeutsamen Effekt auf den Klimawandel haben, sollten in die Klima-Bilanz aufgenommen werden. Darunter zählen nach Kyoto-Protokoll auch die Gase CH4 (Methan), N2O (Lachgas), SF6 (Schwefelhexafluorid), HFKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) und FKW (perfluorierte Kohlenwasserstoffe) als relevant zu ermittelnde Treibhausgase.
Die transparente Dokumentation und plausible Datenerfassung aus allen Geschäftsbereichen ist eine aufwendige, aber absolut notwendige Aufgabe, sofern dieser dann einer glaubwürdigen Emissionsmenge zur Kompensation entgegengestellt werden soll. Sind alle Mengen erfasst, können die Emissionsfakten zugeordnet werden. Hier hilft das Umweltbundesamt mit verlässlichen Daten. Das Ergebnis liefert dann eine konkrete Klima-Bilanz und konkrete Werte, welche zur Orientierung für Kompensationsleistungen dienen können.
Sollen nur Teilbereiche oder vereinzelte Schritte des Unternehmens klimaneutral aufgeschlüsselt werden, helfen auch CO2-Rechner bei der Ermittlung der entsprechenden Emissionsmengen. Um einer klimaneutralen Lebens- oder Unternehmensführung näherzukommen, kann auch an gemeinnützige Aufforstungsprojekte gespendet oder Klimaschutzzertifikate erworben werden.