Immer mehr Menschen begeistern sich für die innovative Anbaumethode Dynamischer Agroforst (DAF), denn sie bietet einige wichtige Vorteile für die Landwirtschaft und wirkt dabei gegen den Klimawandel. Sie schafft eine ausgleichende Wirkung bei Trockenheit und fungiert gleichzeitig als Hochwasserprävention. Gleichzeitig wird durch DAF die Biodiversität gesteigert, die Bodenerosion werden deutlich verringert und durch den starken Humusaufbau in einem dynamischen Pflanzensystem wird die Bindung von Kohlenstoff an den Boden gefördert. Meist werden neben Sträuchern, Kräutern und Kulturpflanzen auch Obstbäume oder Laub- und Nadelbäume für den Dynamischen Agroforst gepflanzt.
DAF fällt unter das Waldgesetz
Noch ist diese Anbaumethode wenig verbreitet, doch sie findet immer mehr Unterstützer, die DAF auf ihren Äckern und Feldern anwenden möchten. In Sachsen jedoch steht diesem Vorhaben die Gesetzesgrundlage im Weg. Denn wenn Bäume auf den Äckern gepflanzt werden, die in ihrer Dichte und Baumart waldtypisch sind, könnte das sächsische Waldgesetz greifen, das unter anderem das Betreten der Fläche für jeden erlaubt. Wird im sächsischen Waldgesetz der Unterschied zwischen Wald und einem Agroforst-Acker definiert, gäbe es eine klare Abgrenzung. Denn auch im Bundeswaldgesetz gibt es eine Regelung, die den Agroforst auch mit waldartigen Bäumen ermöglicht.
Die Chance, das Gesetz zu ändern
Das sächsische Waldgesetz soll in Kürze geändert werden und den Bürgern ist es bis zum 15.10.2020 möglich, auf einer Bürgerbeteiligungsplattform Anregungen und Vorschläge einzubringen, die eine Änderung des Gesetzes bewirken könnte. Denn je mehr Menschen vorschlagen, dass Agroforstsysteme aus dem § 2 SächsWaldG aus der Definition von Wald im Sinne dieses Gesetzes geschrieben werden, desto eher wird zugunsten dieses Vorschlages entschieden. Machen auch Sie mit!
Hier geht es zur Bürgerbeteiligungsplattform