Die Abholzung der Regenwälder, die Nuklearkatastrophe von Fukushima, der Bau des Belo Monte-Staudamms, um nur wenige Bespiele zu nennen, waren alles regelrechte Verbrechen am Ökosystem Erde, ein sogenannter Ökozid.
Ökozid - ein Wort, mehrere Definitionen
Im deutschen Wikipedia- Eintrag zu Ökozid werden vier Begriffsfelder genannt:
- Zerstörung der Umwelt durch Umweltverschmutzung im hohen Maß
- Tödlichen Langzeitfolgen von Kampfstoffeinsätzen
- Die selbstverursachte Ausrottung eines Volkes in Folge von der ökologischen Zerstörung seiner natürlichen Lebensgrundlagen
- Ein Volk ist dazu gezwungen, seine kulturelle Eigenständigkeit aufgrund der ökologischen Zerstörung seiner Kulturlandschaft aufzugeben
Unter Ökozid versteht man also das Verbrechen gegen die Umwelt.
Verankerung der Völkerrechtsverbrechen
Schon 1996 sollte der Ökozid zu einem Völkerrechtsverbrechen erklärt werden.
Im römischen Statut des internationalen Strafgerichtshofes waren ursprünglich 5 Verbrechen gegen den Frieden verankert:
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen der Aggression
- Ökozid
Letzterer wurde durch vermehrten Druck von der USA, England, Frankreich und der Niederlande von der Liste der Verbrechen gegen den Frieden gestrichen, was jedoch erst 2012 bekannt wurde.
Somit ist die erhebliche Beschädigung, die Zerstörung oder gar der Verlust eines Ökosystems und die daraus resultierende Folgen für seine Bewohner nicht einklagbar - Niemand kann zur Rechenschaft gezogen werden.
Bislang müssen Konzerne wie Shell oder BP lediglich mit einer Bußgeldstrafe rechnen die, durch die millionenfachen Gewinne, durch Ausbeutung der Natur, im Nu wieder ausgleichbar ist.
Ökozid zu begehen lohnt sich also bislang für die Konzerne. Doch würde sich die Rechtslage ändern, sodass Ökozied als offizielles Verbrechen anerkannt wird, so würde sich ein fundamentales Prinzip ändern. Konzerne müssten dann sicherstellen, dass es keinen massiven Eingriffe ins Ökosystem gibt. Wenn doch, müssten Vorstände Verantwortung für das Handeln der Konzerne übernehmen und Entscheidungsträger müssten haftbar gemacht werden können.
Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden
Im Oktober 2016 erstellten renommierte Richter daher ein Gutachten für den Internationalen Gerichtshof, und forderten Ökozid als offizielles Völkerrechtsverbrechen anzuerkennen. Dieses Gutachten ist zwar nicht rechtsverbindlich, stellt aber eine Empfehlung und einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz dar.