Was wurde beschlossen?
Ziel der 15. Weltnaturschutzkonferenz (COP15) in Montreal war, sich im globalen Rahmen abzustimmen, was bis zum Ende des Jahrzehnts zum Schutz der Biodiversität getan werden muss. An der Konferenz nahmen fast 200 Vertragspartner der 1992 abgeschlossenen UN-Biodiversitätskonvention teil.
Insgesamt wurden vier Vorsätze und 23 Zielsetzungen in der Abschlusserklärung des Weltnaturgipfels festgelegt. So sollen unter anderem
- bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Meeres- und Landflächen effektiv unter Schutz gestellt und weitere 30 Prozent degradierter Ökosysteme renaturiert werden. Das soll auch in Zusammenarbeit mit indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften geschehen.
- reichere Länder des globalen Nordens ärmeren Staaten bis 2025 rund 20 Milliarden US-Dollar jährlich zum Erhalt der Artenvielfalt zukommen lassen
- bis 2030 die Risiken der Umweltverschmutzung aus allen Quellen auf ein Niveau reduziert werden, das der biologischen Vielfalt nicht schadet. Dafür soll die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Pestizide, Dünger, gefährliche Chemikalien bis 2030 halbiert werden und auch die Verschmutzung durch Plastik reduziert werden.
- umweltschädliche Subventionen in Höhe von 500 Milliarden US-Dollar abgebaut werden. Diese eingesparten Mittel sollen direkt in Naturschutzmaßnahmen fließen.
- die Rate, mit der Arten aussterben, bis 2050 auf ein Zehntel verringert werden. Zudem soll der Verlust von Gebieten mit besonders bedeutsamer Biodiversität, häufig Wildnisgebiete, auf null reduziert werden.
Bisher sind weltweit 17 Prozent der Landflächen und acht Prozent der Meeresflächen geschützt. Laut UNO ist ein Drittel der Landfläche durch menschliche Einwirkung geschädigt. Diese zerstörten Ökosysteme – sowohl am Land als auch im Meer – sollen nun bis 2030 renaturiert werden.
Was bedeutet die Vereinbarung für Deutschland?
Laut Umweltministerium ist das Ziel, 30 Prozent der Meers- und Landflächen unter Schutz zu stellen, bereits erreicht. So seien in Deutschland 45 Prozent der Meeresflächen geschützt und auch hinsichtlich der Landfläche läge man – wenn man Landschaftsschutzgebiete einbezieht – deutlich über 30 Prozent. Doch auch Deutschland ist bei einigen der Punkten gefragt, wie beispielsweise dem Abbau umweltschädlicher Subventionen oder der Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und der Verschmutzung durch Plastik.
Dokument rechtlich nicht bindend
Nach der Vereinbarung des Abkommens geht es jetzt um dessen Umsetzung. Jeder der Teilnehmerstaaten der Konferenz ist dazu angehalten zu planen, wie er die Ziele konkret umsetzen will. Inwieweit die Vereinbarungen erfolgreich umgesetzt werden, ist abzuwarten. So ist das Dokument rechtlich nicht bindend und viele der Zielsetzungen sind relativ vage gehalten. Zudem fehlen Sanktionen, für den Fall, dass die Ziele verfehlt werden. Ein weiterer Kritikpunkt: Zwar wurden starke Ziele zum Naturschutz und Wiederaufbau festgelegt, die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft werden hingegen wenig in die Pflicht genommen. Ohne eine Trendwende in diesem Bereich ist es jedoch nahezu unmöglich, den globalen Biodiversitätsverlust zu stoppen. Inwieweit die Umsetzung der gemeinsam festgelegten Ziele nun durch alle teilnehmenden Staaten rasch und vollumfänglich erfolgt, ist abzuwarten.
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