Trophäenjagd und grausame Jagdmethoden
Das aktuelle deutsche Jagdrecht stammt aus den 1950er Jahren und trägt immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934, welches unter anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war. Weder Tierschutzgesetze noch Verfassungsänderungen hinsichtlich des Schutzes der Tiere haben eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an tierschutzkonforme Normen bewirkt.
Jedes Jahr töten Jäger 200.000 Katzen und Hunde
Entsprechend lang ist die Liste der Baustellen im Jagdrecht. Um nur einige zu nennen: Jäger töten jedes Jahr über 200.000 Katzen und Hunde. Oft reicht die reine Anwesenheit der Haustiere im Jagdrevier, um den rechtlichen Anforderungen für den Abschuss gerecht zu werden.
Etwa die gleiche Anzahl von Tieren wird Opfer der Fallensteller unter den Jägern. Opfer sind meist nachtaktive Beutegreifer wie Marder, Marderhunde, Iltis oder Waschbär. Auch Füchsen und Dachsen wird mit Fallen nachgestellt, selbst Frischlingen.
Insbesondere Totschlagfallen führen oft zu schweren Verletzungen, wenn beispielsweise Waschbär, Fuchs oder Nachbars Katze versuchen, die gequetschte Pfote zu befreien. Unsachgemäß aufgestellte Fallen sind zudem eine Gefahr für Spaziergänger, Hunde und spielende Kinder.
Jagd auf junge Füchse bei der Baujagd
Zu den grausamen und nicht mehr zeitgemäßen Jagdformen gehört auch die Baujagd. Dabei werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um die dort in vermeintlicher Sicherheit verharrenden Füchse mit ihren Jungtieren den wartenden Jägern vor die Flinte zu treiben. In Internet-Foren zur Jagd finden sich auch zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.
Bei der Ausbildung von Jagdhunden werden jährlich zigtausende Enten zunächst fluguntauglich gemacht, anschließend durch den Ausbildungshund zerdrückt oder verletzt oder durch eine Ladung Schrot erlöst. Auch Hasen werden Opfer der Jagdhundeausbildung, ebenso wie Füchse, die ihr freudloses Leben zwischen den Ausbildungsetappen in kargen Zwingern fristen.
Jagd auch auf gefährdete Arten zulässig
Tier- und Naturschützer fordern seit Jahren, die Liste der etwa 60 jagdbaren Tierarten (darunter Singvögel, Schwäne, Zugvögel, Arten, die auf Roten Listen gefährdeter Tiere stehen) auf etwa 10 zu begrenzen. Nur noch die Tiere, die hinterher einer Nutzung zugeführt werden und in ihrem Bestand nicht ansatzweise gefährdet sind, sollen gejagt werden dürfen.
Da das Fell von heimischen Wildtieren kaum noch nachgefragt wird, käme lediglich das Wild in Frage, welches als Nahrungsmittel vermarktet werden kann, im Wesentlichen Reh und Wildschwein. Heute werden jedes Jahr Millionen erschossener Tiere durch Jäger unter der Erde oder in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Einige Bundesländer wollen Landesjagdgesetz überarbeiten
Änderung der Jagdgesetzte unter stärkerer Berücksichtigung von tierschutzrelevanter Aspekte ist in einigen Bundesländern allerdings in Sicht, trotz starken Widerstands des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und seiner Mitgliedsverbände.
So arbeiten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und das Saarland unter Federführung von Politikern der Grünen daran, die Landesjagdgesetze einem aktuelleren Tierschutzverständnis anzupassen. Ebenso gibt es politische Initiativen, die Vergiftung der Umwelt mit bleihaltiger Munition zu unterbinden.
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Unterstützer der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben“
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