Seit Anfang der 1990er Jahre spiegeln sich die Forderungen nach globalen Klimaschutzbemühungen in der Umweltpolitik der Vereinten Nationen wider. Einer der wichtigsten Meilensteine war dabei die Weltklimakonferenz in Rio de Janeiro 1992, auf der sich die Staatengemeinschaft auf die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) einigte. Darin verpflichteten sich die Vertragsparteien, die menschlichen Auswirkungen auf das Klima zu verringern und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Seitdem werden auf jährlichen Klimagipfeln konkrete Klimaschutzziele und -maßnahmen ausgehandelt.
Ein weiterer Meilenstein folgte im Jahr 1997: Auf der dritten UN-Klimakonferenz in Japan wurde das Kyōto-Protokoll verabschiedet, welches die Industrieländer zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Doch seit dem Inkrafttreten des Kyōto-Protokolls hat sich viel getan: Waren die Industrieländer 1990 noch für rund 60 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich, sind es 30 Jahre später nur noch rund ein Drittel. Schätzungen zufolge werden die Entwicklungsländer im Jahr 2030 für rund drei Viertel der jährlichen globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Dementsprechend reichen das Kyōto-Protokoll und die damit einhergehende Verpflichtung zur Emissionsminderung durch die EU und einige andere Industrieländer für umweltpolitische Anstrengungen heute nicht mehr aus, da weniger als 15 Prozent der weltweiten Emissionen auf die im Protokoll genannten Länder entfallen.
Mit dem auf der internationalen Klimakonferenz 2015 verabschiedeten Pariser Abkommen wurde auf diese Veränderungen reagiert: Erstmals einigten sich 197 Länder auf ein globales Klimaschutzabkommen und damit auf die Verpflichtung, die Weltwirtschaft klimafreundlich zu verändern. Das Abkommen ist im November 2016 in Kraft getreten, nachdem es von 55 Ländern ratifiziert wurde, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgase ausstoßen. Inzwischen haben 180 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter auch die Europäische Union und Deutschland.
Im Gegensatz zum Kyōto-Protokoll sieht das Pariser Abkommen vor, dass alle Staaten, auch Schwellen- und Entwicklungsländer, völkerrechtlich verpflichtet sind, einen national selbstverpflichtenden Klimaschutzbeitrag zu entwickeln und umzusetzen. Diese sogenannten "nationally determined contributions (NDCs)" sollen alle fünf Jahre überprüft und dann von den Staaten durch ambitioniertere Ziele ersetzt werden. Hintergrund ist, dass die bisherigen Klimaschutzbeiträge der Staaten nicht ausreichen, um die Erderwärmung ausreichend zu begrenzen. Zwar sind die Staaten völkerrechtlich nicht dazu verpflichtet, die selbst gesteckten Klimaschutzziele auch tatsächlich zu erreichen, sie müssen sich aber zumindest durch entsprechende Gesetze darum bemühen.
Ein weiterer wichtiger Teil des Abkommens ist, Entwicklungsländer bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen finanziell und technologisch sowie durch Wissenstransfer bei der Bewältigung von klimabedingten Schäden zu unterstützen.
Die Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens wurde von drei Zielen begleitet:
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich zudem gemeinsam zu dem verbindlichen Ziel verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren.
Doch nicht nur die Staaten der Weltgemeinschaft sind in der Pflicht, strengere Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen, auch in der Zivilgesellschaft sind Veränderungen unabdingbar, um die Erderwärmung auf das proklamierte Ziel von 1,5 °C zu begrenzen. Achten Sie doch beispielsweise beim nächsten Einkauf einmal darauf, regionale und saisonale Produkte zu kaufen oder nehmen Sie den Bus oder das Fahrrad, anstatt mit dem Auto zu fahren. Weitere individuelle Treibhausgas-Einsparpotenziale können Sie zudem in unserem CO2-Rechner entdecken!
Quellen:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; Bundeszentrale für politische Bildung; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Europäische Kommission; UN environment programme