Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der europäischen Politik und zählt zu den am stärksten verallgemeinerten Bereichen der EU.
Die GAP wurde vor dem Hintergrund der Schaffung einer gemeinsamen Politik der EU-Mitgliedstaaten für den Landwirtschaftssektor gegründet. Das Ziel der gemeinsamen Politik: GAP sollte nach Kriegsende in Europa die Nahrungsmittelversorgung sichern, zur Erhaltung natürlicher Ressourcen beitragen und die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume ankurbeln. So wurden 1957 von den damaligen sechs Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Leitlinien für eine künftige gemeinsame Agrarpolitik erarbeitet und damit der Grundstein für die GAP gelegt. Handelsbeschränkungen sollten abgebaut, ein gerechter Wettbewerb zwischen den Regionen geschaffen und Überschüsse vermieden werden. 1962 wurde die GAP dann in der Europäischen Union eingeführt. Auch heutzutage soll die gemeinsame Politik der EU-Mitgliedsstaaten einen krisenfesten Agrarsektor fördern, der Einkommenssicherheit für die 14 Millionen Landwirte in der EU gewährleistet, den Umwelt- und Klimaschutz stärkt und die Entwicklung des ländlichen Raums fördert. Zentrale Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung der Agrarpolitik in den Mitgliedsstaaten und der Finanzierung dieser werden auf Ebene der EU gemacht. Dafür stehen in der nächsten Förderperiode von 2021-2027 rund 387 Milliarden Euro und damit mehr als 40 Prozent des EU-Haushalts zur Verfügung.
Zu den Zielen der GAP zählen die nachfolgenden:
Die Förderung der EU-Agrarpolitik verteilt sich auf zwei Säulen.
Die erste Säule umfasst Direktzahlungen an Landwirte, die je Hektar landwirtschaftlicher Fläche bei der Erfüllung von grundlegenden Anforderungen bereitgestellt werden. Die Anforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz und Standards für die Erhaltung von Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“. Bei den Direktzahlungen handelt sich also um Zahlungen, die unabhängig von der Produktion bereitgestellt werden. Ein Kernelement der Direktzahlungen ist zudem das sogenannte Greening, welches die Landwirte verpflichtet, Dauergrünland zu erhalten, mindestens 5 Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche bereit zu stellen, Höchstanteile bei angebauten Kulturen einzuhalten und Methoden anzuwenden, die den Klima- und Umweltschutz fördern. Im Durchschnitt machen die Direktzahlungen rund 40 Prozent des Einkommens von Betrieben aus und stellen damit den wichtigsten Posten der Fördermittel der GAP dar.
Die Förderung dieser Säule durch die EU verfolgt mehrere Ziele:
Ab der neuen Förderperiode 2021-2027 sieht die EU-Politik einen neuen Ansatz für mehr Umwelt- und Klimaschutz vor: die sogenannte Konditionalität. Sollten Empfänger von Direktzahlungen Standards für einen ökologischen Zustand von Flächen, Gründanforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit oder Tierschutz nicht einhalten, werden die betreffenden Zahlungen gekürzt oder vollständig gestrichen. Des Weiteren sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, zusätzliche Ökoregelungen anzubieten, die Landwirte mit Geldern aus der 1. Säule dafür entlohnen, dass sie Methoden einsetzen, die den Klima- und Umweltschutz fördern.
Die zweite Säule der GAP umfasst Förderprogramme für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Insbesondere sind in der zweiten Säule Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Maßnahmen des ökologischen Landbaus und Tierschutzmaßnahmen beheimatet. Diese stellen die wesentlichen Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen dar. Neben dem Umwelt- und Klimaschutz haben diese Maßnahmen vor allem den Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bodenstruktur, die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel und den Tierschutz zum Ziel.
Mit der Durchführung von AUKM und Tierschutzmaßnahmen sowie der Bewirtschaftung des Ökolandbaus verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren - bei den Tierschutzmaßnahmen von mindestens einem Jahr - die in den Förderrichtlinien der Länder festgelegten Auflagen einzuhalten. Landwirte, die sich zur Anwendung von AUKM, Ökolandbau oder Tierschutzmaßnahmen verpflichten, erbringen damit wichtige gesellschaftliche Leistungen.
Das zentrale Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Regionen ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In ländliche Entwicklungsprogramme müssen die Mitgliedsstaaten der EU mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen Förderanteile investieren. Priorität bei dessen Förderung liegt vor allem darin, langfristig eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte aufzubauen und die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sicherzustellen. Zudem sollen landwirtschaftliche Betriebe durch Investitionen in die Landwirtschaft gestärkt werden.
Die Ausgestaltung der GAP der kommenden Förderperiode finden Sie hier.