· Naturefund Pressemitteilung

CDU/FDP-Entwurf zum Landesjagdgesetz missachtet Tierschutzbelange

Im Hessischen Jagdgesetz heißt es: "Die Jagd ist so auszuüben, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leid zugeführt werden". Die zuständige Ministerin Puttrich setzt sich in ihrem Entwurf zur Erneuerung des Jagdgesetzes jedoch genau darüber hinweg.

CDU Ministerin Puttrich will Jagdzeit verlängern

Die hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich (CDU) will zum einen die Jagdzeit des Dachses von derzeit 3 auf 7 Monate verlängern und zum anderen eine Jagd auf Rotwild während der Nachtzeit ermöglicht. Naturefund und zahlreiche andere Naturschutzverbände sehen dem Gesetzesentwurf von Puttrich mit großer Besorgnis entgegen.

Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (das Maul wird zerschossen) sind für das Wild das Schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung.

Wenn zukünftig in der Nacht gejagt werden darf, sind angeschossene und schwer verletzte Tiere wahrscheinlicher. Es wird auch schwerer sein, angeschossene Tiere in der Nacht zu finden und ihr Leid zu beenden. Darüber hinaus findet das Wild bei dem Gesetzesentwurf der zuständigen Ministerin Puttrich nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung.

Tiere sterben qualvoll

Katja Wiese, Geschäftsführerin der Naturschutzorganisation Naturefund, ist über den Entwurf der CDU und FDP zum Landesjagdgesetz beunruhigt: "Wer jemals ein verletztes oder qualvoll gestorbenes Wildtier erlebt hat, wird alles daran setzen, dass so etwas nie wieder passiert. Das scheint bei der CDU und FDP anders zu sein. Was mich jedoch besondere Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus mal auch in der Nacht eines unserer Schutzprojekte besuchen, um die dort vorkommenden Arten wie zum Beispiel Fledermäuse zu beobachten. Müssen wir in Zukunft fürchten, versehentlich für ein Wildtier gehalten zu werden?"

Auch für die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs gibt es keinen nachvollziehbaren und mit der Gesetzgebung konformen Grund. Dem Ministerium liegen weder gesicherte Erkenntnisse über den Dachsbestand noch belastbare Daten über vermeintliche Schäden durch den Dachs in der Landwirtschaft vor. Die Vermutung liegt nahe, dass die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs einzig und alleine den Interessen des Landesjagdverbandes dient.

"Der CDU/FDP Entwurf des Landesjagdgesetzes, welcher in dieser Woche in die erste Lesung geht, ist Resultat politischer Ignoranz und einer Klientelpolitik, welche Tierschutzbelange weitgehend außen vor lässt" urteilt Lovis Kauertz von der Wildtierschutzinitiative JagdAberFair.de.

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Pressekontakt Wildtierschutzinitiative: Lovis Kauertz, Tel. 0177 / 72 300 86, lovis.kauertz (at) gmail.com
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