Rohbenzin (Naphta) wird in einem thermischen Spaltprozess in Butylen, Propylen und Ethylen umgebaut. Mithilfe von chemischen Reaktionen entstehen große netz- und kettenförmige Moleküle, welche dann zu den verschiedensten Plastikpallets verarbeitet werden.
Im Verlauf des Herstellungsprozesses werden dem Kunststoff sogenannte Additive zugesetzt, um die Materialeigenschaften an die jeweilige Anwendung anzupassen. Zu den Additiven gehören chemische Weichmacher, Stabilisatoren, Farbmittel sowie Füll- und Verstärkungsstoffe. Etwa 60 % der hergestellten Additive sind Weichmacher.
2022 wurden weltweit 400,3 Millionen Tonnen Kunststoff produziert. Die weltweit produzierte Kunststoffmenge ist dabei in den letzten 70 Jahren rasant gestiegen – von 1,5 Millionen Tonnen im Jahr 1950. In den letzten 20 Jahren sind Treiber dieses Anstiegs vor allem asiatische Länder, allen voran China. Doch auch Deutschland trägt einen nicht unerheblichen Teil zur Plastikproduktion bei. So ist die deutsche Kunststoffindustrie die größte innerhalb Europas und macht allein circa ein Drittel des in Europa produzierten Kunststoffes aus.
Plastik ist heute in einer Vielzahl von Alltagsprodukten zu finden. In ihnen sind zahlreiche chemische Stoffe enthalten. Diese können sich während des Gebrauchs herauslösen und über die Nahrung, die Atemwege und teilweise sogar über die Haut in den menschlichen Körper gelangen. Eine Vielzahl dieser Stoffe wird als schädlich für Organismen eingestuft.
Bekannt ist der Weichmacher Bisphenol A (BPA), der sich unter anderem durch heiße Flüssigkeiten von den Kunststoffbeschichtungen ablösen und über die Mundschleimhäute des Menschen aufgenommen werden kann. BPA ist gesundheitsschädlich und kann zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit führen, zu Herzkreislauferkrankungen, Leberproblemen und Diabetes. Auch Fettleibigkeit wird mit diesem Stoff in Verbindung gebracht. Bei fast jedem Menschen ist dieser Stoff bereits im Blut und im Gewebe nachweisbar. Im April 2023 veröffentlichte die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) eine Neubewertung der Sicherheit von BPA, wobei der in ihrer früheren Bewertung aus dem Jahr 2015 festgelegte Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge deutlich gesenkt wurde – von 4 Mikrogramm auf 0,2 Nanogramm. Der Wert ist damit etwa 20.000 Mal geringer als vorher.
Ein Großteil des produzierten Plastiks landet nach seiner Nutzung in der Natur. Allein 6,4 Millionen Tonnen Müll gelangen jährlich in die Ozeane. Das sind 46.000 Plastikteile pro Quadratkilometer Wasseroberfläche (UNEP Marine Litter Reports, 2009).
Diese Massen an Müll kosten jedes Jahr Zehntausenden von Meerestieren das Leben und gefährden das marine Ökosystem. Gerade tauchende Seevögel sind besonders anfällig. Sie fressen die kleinen Plastikteilchen, was bei ihnen zur Verstopfung des Darms und meistens zum Tod führt.
Tatsächlich haben sich heute durch natürliche Meeresströmungen sogenannte Müllstrudel in Ozeanen gebildet. Der bekannteste von ihnen ist das „Great Pacific Garbage Patch“ im Nordpazifik, das inzwischen die Größe Mitteleuropas erreicht hat.
Ab 1. März 2011 wurde die Produktion und ab 1. Juni 2011 der Verkauf von Babyflaschen, in denen der Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten ist, in der EU verboten. Nach monatelangen Diskussionen zwischen EU-Kommission, Europäischer Lebensmittelbehörde (EFSA), den Mitgliedstaaten und Vertretern der Industrie stimmten die Mitglieder des ständigen Ausschusses für Lebensmittel und Tiergesundheit für einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission.
Ab 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier verboten. Mit dem Bisphenol-A-Verbot steht sowohl der gesundheitliche Aspekt als auch der Umweltschutz im Vordergrund.
Ab 2016 ging ein Großteil der Händler in Deutschland die Selbstverpflichtung ein, die kostenlose Ausgabe von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 0,05 Millimetern im Handel zu unterlassen. Mit dem im Januar 2022 folgenden Verbot von leichten Kunststofftragetaschen im Handel wollte der Gesetzgeber diese Entwicklung fortführen. Für sehr dünne Tüten mit weniger als 0,015 Millimeter Wandstärke gilt das Verbot nur, wenn sie im Kassenbereich ausgegeben werden. Nicht verboten werden außerdem sehr dicke und große Kunststofftragetaschen, die dicker als 0,05 Millimeter sind. Diese Tüten fallen nicht unter die EU-Richtlinie und sind auch nicht von den Änderungen im Verpackungsgesetz zum Verbot von Plastiktüten betroffen. Ziel ist, bis 2025 den Gebrauch von Plastiktüten weiter zu reduzieren – auf 40 Stück pro Person und Jahr. Das Verbot gilt auch für Händler, die nicht Teil der freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels waren.
Im März 2019 stimmte das EU-Parlement für ein Verbot bestimmter Einwegartikeln aus Plastik, für die es bereits nachhaltigere und trotzdem wirtschaftliche Alternativen gibt. Darunter fielen Strohhalme, Einweg-Geschirr, Luftballonhalter, Rührstäbchen, Wattestäbchen sowie To-Go Becher und Fast-Food-Verpackungen aus Styropor. Nach dem Beschluss hatten die Staaten 2 Jahre Zeit, die neuen Richtlinien in nationales Recht zu verankern. In Deutschland trat das EU-Plastikverbot am 3. Juli 2021 in Kraft, welches die Produktion der Einwegprodukte ab diesem Zeitpunkt untersagte. Vorräte der Produkte durften weiterhin verkauft und verwendet werden.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrweg-Pflicht. Wer Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss damit für Einwegbecher und -behälter aus Kunststoff, auch eine Mehrweg-Alternative bereitstellen. Ausgenommen von der Pflicht sind diejenigen Betriebe, deren Verkaufsfläche kleiner als 80 m² sind und die nur bis zu fünf Mitarbeiter haben. Verboten sind Einweg-Verpackungen nicht, da sie laut dem Bundesumweltministerium EU-Recht entgegenstehen. So gäbe es bei vielen Verpackungen bisher keine ökologische Alternative zu den Einweg-Verpackungen.
Hier geht’s zum kostenlosen Online-Film: "Plastik Planet"
Quellen:
plasticseurope, BMEL, Bundesregierung, BMUV, Verbraucherzentrale, efsa