Gemeinsame Erklärung zur Einführung einer Schonzeit
Die Unterzeichner der Erklärung besitzen zum Teil ganz unterschiedliche Hintergründe und vertreten unterschiedliche Positionen zur Jagd im allgemeinen, bekennen sich aber nichtsdestoweniger uneingeschränkt zu den folgenden Ausführungen und dem hier formulierten gemeinsamen Ziel.Zur vermeintlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd
Etwa 600.000 Füchse werden in Deutschland jedes Jahr erlegt. Der Rotfuchs ist eine der wenigen einheimischen Wildtierarten, die in den meisten Bundesländern ganzjährig bejagt werden. Dabei kommen auch besonders umstrittene Jagdarten wie die Bau- oder die Fallenjagd zum Einsatz. Da Fuchspelze kaum noch gefragt sind, werden die meisten erlegten Füchse kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt – unter kritischen Jägern spricht man bereits vom Rotfuchs als „Wegwerfartikel Nummer eins“ in unseren Wäldern.Argumente für die starke Bejagung des Fuchses fragwürdig
Als Rechtfertigung für die starke Bejagung des Fuchses wird vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) und seinen Landesverbänden angeführt, man müsse die wachsende Fuchspopulation im Zaum halten, etwa, um der Ausbreitung von Seuchen (Tollwut) und Fuchsbandwurm Einhalt zu gebieten. Tatsächlich kann man die Fuchsdichte mit jagdlichen Mitteln jedoch nicht regulieren: Je mehr Füchse durch Jagd oder Unfälle sterben, desto stärker steigt die Geburtenrate. Andersherum führt eine sinkende Sterblichkeit durch soziale Regulationsmechanismen der Fuchspopulationen zu weniger Nachwuchs. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zur vermeintlichen Bestandsreduktion zu bejagen, kann also keine Rede sein.Kein Platz für Tierschutz?
Aspekte des Tierschutzes scheinen beim Umgang mit Füchsen leider oft eine untergeordnete Rolle zu spielen. So ist in den meisten Bundesländern für den Rotfuchs keine Schonzeit festgelegt. Lediglich Elterntiere, die für die Aufzucht noch unselbständigen Nachwuchses erforderlich sind, genießen nach §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes kurzzeitigen Schutz vor menschlichen Nachstellungen. Die Einschätzung dessen, welches Tier wie lange für die Jungenaufzucht notwendig ist, bleibt dabei jedoch weitgehend dem Jäger überlassen.Noch weit im April kommen Welpen zur Welt
Wie Altersklassifizierungen von Jungfüchsen in Wildtierauffangstationen zeigen, ist der Variationsbreite des Paarungs- und des Geburtstermins bei Füchsen beträchtlich. Noch weit im April kommen Welpen zur Welt. Es kann daher frühestens im September davon ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von ihren Elterntieren unabhängig sind. Diskussionen in Jagdforen zeigen hingegen, dass einige Jäger bereits im Juni wieder auf erwachsene Füchse schießen – ungeachtet der Tatsache, dass im April geborene Welpen dann gerade erst der Muttermilch entwöhnt sind.Die unterschätzte Vaterrolle des Fuchsrüden
Darüber hinaus herrscht in der Fachliteratur zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses breiter Konsens darüber, dass dem Fuchsrüden durch die Versorgung der Familie mit Nahrung eine zentrale Rolle bei der Welpenaufzucht zukommt. Selbst in gängigen Jagdlehrbüchern (z.B. Blase, Die Jägerprüfung) wird auf diese wichtige Funktion des Fuchsvaters hingewiesen. Kann er diese nicht erfüllen, so beeinträchtigt dies die Kondition der Welpen in gravierendem Ausmaß und führt mitunter zu ihrem Tod.Intensivster Fuchsbejagung in der Paarungszeit
Folgt man dem Anspruch von §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes, müsste man also gewährleisten, dass Fuchsrüden bereits nach der erfolgreichen Paarung mit einer Füchsin vor Nachstellungen geschützt werden. Stattdessen fällt die Zeit intensivster Fuchsbejagung (etwa die so genannten „Fuchswochen“) jedoch gerade auf die Paarungszeit der Füchse in den Monaten Januar und Februar.Längst überfällig: Schonzeit für Füchse Die hier skizzierten Missstände zeigen auf, dass klare Regelungen ohne Interpretationsspielraum erforderlich sind, um dem Fuchs ein Mindestmaß an Schutz zu sichern. Die Einführung einer umfassenden Schonzeit in allen Bundesländern, die ihn mit Beginn der Paarungszeit, spätestens im Januar, vor Nachstellungen schützt und zumindest bis zum vollständigen Selbständigwerden der Jungen reicht, ist längst überfällig.
Forderung
Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern die Länder und den Bund auf, eine rechtlich verbindliche Schonzeit für den Rotfuchs, die vom 1. Januar bis zum 30. September reicht, in die jeweiligen Jagdzeitenverordnungen aufzunehmen. Die Hauptbegründungen dieser Forderungen ergeben sich aus den folgenden Tatsachen:- Es kann frühestens im September davon ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von ihren Elterntieren unabhängig sind.
- Fuchsrüden sind in der Aufzuchtzeit für die Versorgung von Fähe und Welpen von erheblicher Bedeutung. Sie müssen daher bereits nach der erfolgreichen Paarung – also spätestens im Januar – vor Nachstellungen geschützt werden.
- Da Rüde und Fähe auf die Distanz in aller Regel nicht sicher unterschieden werden können, dürfen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Schonzeitenregelung gemacht werden.
- Die Bekämpfung von Füchsen zur Bestandsreduktion ist zum Scheitern verurteilt und aus ethischen und ökologischen Überlegungen grundsätzlich abzulehnen.