Schiffsanstriche mit dem hochgiftigen Biozid Tributylzinn (TBT) werden weltweit verboten. Im September tritt die bereits 2001 verabschiedete AFS-Konvention, die 'International Convention on the Control of Harmful Anti-Fouling Systems on Ships', in Kraft.
Gift in der Nahrungskette
Liebe Leserin, lieber Leser, Das langlebige und hochgiftige Biozid Tributylzinn (TBT) gelangt über Schiffsanstriche in die Meere und dann in die Nahrungskette. Es kann in Fischen, Seevögeln und Walen nachgewiesen werden. Alle 34 dem Abkommen beigetretenen Länder müssen nun dafür sorgen, dass keine Schiffe mit giftigen Anstrichen unter ihrer Flagge fahren oder ihre Häfen anlaufen.
Deutsche Beitrittserklärung kam erst im Juni 2008
"TBT gehört in den Giftschrank und nicht ins Meer. Das Verbot ist ein Meilenstein für den Meeresschutz. Allerdings ist es beschämend, dass das UN-Abkommen erst mit sieben Jahren Verspätung in Kraft tritt", so Stephan Lutter, WWF-Experte für Meeresschutz. So habe Deutschland die Konvention erst im Juni verabschiedet. Der zuständigen UN-Schifffahrtsorganisation (IMO) liegt die deutsche Beitrittsmeldung allerdings bis heute nicht vor. Der WWF fordert alle 168 IMO-Staaten auf, den Vertrag zu ratifizieren.
Muscheln bis zur Unkenntlichkeit deformiert
Antibewuchs-Anstriche schützen den Rumpf eines Schiffes vor dem Befall mit Algen, Muscheln, Seepocken und anderen Organismen. Lange Zeit galt TBT als wirksamstes Mittel gegen unliebsame Gäste an der Schiffswand. Doch das hochgiftige Biozid gelangt auch in die Meeresumwelt und in die Nahrungskette. Die Öffentlichkeit wurde erstmals Anfang der 1980er Jahre aufgeschreckt, als die zunehmende TBT-Vergiftung an der französischen Küste in großem Maße Austern deformierte und ihren Verkauf unmöglich machte.
Auch Wale nehmen das Gift auf
Die fatalen Wirkungen eines der schädlichsten Umweltgifte, mit dem der Mensch die Meere verseucht, traten immer deutlicher zu Tage. So wurde bei 180 Schneckenarten Schäden bis zur Unfruchtbarkeit und zum Aussterben einzelner Arten bekannt. Selbst in Gewebeproben von Walen oder Albatrossen, die fernab der Schifffahrtsrouten leben, kann das Gift nachgewiesen werden.
Frankreich verbot das TBT schon früh
Frankreich und später die EU verboten in den 1980er Jahren biozidhaltige Farben für Freizeit- und kleinere Küstenschiffe. Doch dann stockte der Kampf gegen das Gift, bis Umweltorganisationen sowie Nord- und Ostseestaaten die IMO zum Handeln aufforderten. Ende der 1990er Jahre entwickelte der WWF gemeinsam mit Reedereien, Farbenherstellern und Behörden TBT-freie Schiffsanstriche. Erst 2001 kam der Durchbruch, die IMO verabschiedete die AFS-Konvention. Damit war das Ende von giftigen Anstrichen für alle Schiffstypen besiegelt. Doch erst vor Jahresfrist kam mit der Ratifizierung Panamas die zum Inkrafttreten der Konvention erforderliche Staatenzahl zusammen. Zwischenzeitlich hatte die EU ihr TBT-Verbot zum 1. Januar 2008 auf alle Schiffstypen ihrer Mitgliedsländer ausgeweitet.