Gesetz soll Schäden an der europäischen Natur bis 2050 beheben
Gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme sind essentiell für unser Wohlergehen, denn sie liefern Nahrungsmittel, sauberes Wasser, Schutz vor Naturkatastrophen und sind Kohlenstoffsenken. Mehr als 75 % der weltweit angebauten Nahrungspflanzen sind zudem auf die Bestäubung durch Tiere angewiesen. Doch trotz ihrer Bedeutung nimmt die Natur in Europa immer weiter ab. Mehr als 80 % der Lebensräume sind in einem schlechten Zustand. Insbesondere Feuchtgebiete, Torfmoore, Grasland und Dünen sind davon betroffen. Zwischen 1997 und 2011 verursachte der Verlust der biologischen Vielfalt einen geschätzten jährlichen Verlust von 3,5 bis 18,5 Milliarden Euro.
Grund genug für die EU-Kommission, einen Gesetzesvorschlag zu veröffentlichen, welcher ausdrücklich auf die Wiederherstellung der europäischen Natur abzielt. Mithilfe des Gesetzes sollen die 80 % der europäischen Lebensräume, die sich in einem schlechten Zustand befinden, wiederhergestellt und alle Ökosysteme - von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen - wieder naturnäher gestaltet werden. Das Ziel: Den Zusammenbruch von Ökosystemen vermeiden und den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt verhindern. Die damit zusammenhängende Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Grasland, Meeresökosystemen, städtischen Umgebungen und den dort lebenden Arten ist zudem ein entscheidender Schritt hin zu mehr Ernährungssicherheit und Klimaresistenz.
Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen
Ziel der Rechtsvorschrift, die für alle Mitgliedstaat gelten sollen, ist es, bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchzuführen und zudem alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur können beispielsweise die Pflanzung von Bäumen oder die Begrünung von Städten umfassen. Dabei zu beachten ist, dass diese Maßnahmen der Wiederherstellung nicht zwingend auf die Erstellung neuer Schutzgebiete abzielen, vielmehr soll es darum gehen, gemeinsam mit der Natur zu leben und zu produzieren - auch in den Gebieten, in denen wirtschaftliche Aktivitäten durchgeführt werden.
Zu den vorgeschlagenen Zielen gehören
- Umkehrung des Rückgangs der Bestäuberpopulationen bis 2030 und Steigerung ihrer Populationen von da an
- Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030 und eine Zunahme um 5 % bis 2050, ein Mindestanteil von 10 % an Baumkronen in jeder europäischen Stadt und jedem Vorort sowie ein Nettogewinn an Grünflächen, die in Gebäude und Infrastruktur integriert sind
- In landwirtschaftlichen Ökosystemen: allgemeine Zunahme der biologischen Vielfalt und positiver Trend bei Grünlandschmetterlingen, Ackervögeln, organischem Kohlenstoff in Ackerböden und Landschaftselementen mit hoher Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen
- Wiederherstellung und Wiederbefeuchtung von entwässerten Torfgebieten unter landwirtschaftlicher Nutzung und in Torfabbaugebieten
- In Waldökosystemen: allgemeine Zunahme der biologischen Vielfalt und positiver Trend bei der Vernetzung der Wälder, dem Totholz, dem Anteil der Wälder mit ungleichmäßigem Alter, den Waldvögeln und dem Bestand an organischem Kohlenstoff
- Wiederherstellung von Meereslebensräumen wie Seegras oder Sedimentböden und Wiederherstellung der Lebensräume von ikonischen Meeresarten wie Delfinen und Schweinswalen, Haien und Seevögeln
- Beseitigung von Flussbarrieren, sodass bis 2030 mindestens 25.000 km Flüsse in frei fließende Flüsse umgewandelt werden
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