Europäische Flaggen vor Europaparlament
· NABU

Die GAP-Abstimmungen vorbei, der nächste Halt: Trilog

Letze Woche haben sich der Ministerrat und das Europäische Parlament zur GAP positioniert. Im nächsten Schritt müssen beide Institutionen zusammen mit der Europäischen Kommission einen Kompromiss finden und in separaten Abstimmungen das Ergebnis ab nicken.

Was hat das europäische Parlament beschlossen?

In seiner Position hat sich das europäische Parlament für eine generelle Absenkung der verpflichtenden Umweltstandards innerhalb der Konditionalität ausgesprochen. Trotz einzelner Verbesserungen etwa bei der Verpflichtung zur Einhaltung einer Fruchtfolge, fällt der beschlossene Text sogar hinter dem zurück, was die EU Kommission 2018 vorgeschlagen hatte. Bei der wichtigen Frage nach dem Anteil nicht-produktiver Flächen (z.B. Hecken und Brachen) wollte das Parlament etwa nicht über die bisherige Regelung im Rahmen des Greenings hinausgehen. Dabei haben Wissenschaftler und selbst die EU Kommission diese in den vergangenen Jahren für gescheitert erklärt, da kaum Verbesserungen für die Biodiversität erreicht werden konnten.

Bei freiwilligen Umweltleistungen im Rahmen der Öko-Regelungen (eco-schemes) war das Parlament großzügiger und fordert, dass zukünftig die Mitgliedstaaten 30% der 1. Säule für diese reservieren müssen. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten jedoch für die bisherigen Direktzahlungen mind. 60% verwenden. Neben weiteren Pflichtausgaben, etwa für Junglandwirte, bedeutet das, dass ambitionierte Mitgliedstaaten kaum über diese 30% hinausgehen dürfen. Auch bei der Qualität bleiben viele Fragezeichen. Mehrere Schlupflöcher könnten dazu führen, dass viel Geld in leichtgrünen Maßnahmen verschwindet oder bereits existierende Praktiken zusätzlich vergoldet, ohne Mehrwert für die Umwelt.

Fast komplett gestrichen wurde jeder Verweis zum European Green Deal. Eine Ausrichtung der GAP an den wichtigen Zielen der Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork Strategie wird dadurch schwieriger. U.a. fehlt der EU Kommission so die Möglichkeit, Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen, wenn diese die Ziele etwa zur Pestizidreduktion oder zur Schaffung von Habitaten in der Agrarlandschaft ignorieren. Auch in der 2.Säule gab es Veränderungen. Statt wie bisher 30 sollen nun 35% in den Umweltschutz fließen. Im Gegensatz zum Vorschlag der EU Kommission soll jedoch weiterhin ein Teil der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete anrechenbar sein, trotz zweifelhaftem Umweltnutzen. Der genannte Zuwachs im Umweltbudget wird so gleich wieder geschmälert.

Was hat der Agrarrat beschlossen?

Auch die Position der Agrarminister ist von einer Abschwächung der Konditionalität geprägt. Bei den nicht-produktiven Flächen liegt diese jedoch marginal über der des Parlaments. So sollen Mitgliedstaaten wählen dürfen zwischen den bisherigen Regeln der ökologischen Vorrangflächen oder 3% echtem „Space-for-Nature“, d.h. wirklich nicht-produktiven Flächen. Diese Entscheidung würde im Rahmen der nationalen Programmierung erfolgen. Leider hat sich der Rat dazu entschieden große Gruppen von Landwirten (etwa jene mit einer Fläche von weniger als 10 ha) pauschal von dieser Auflage zu befreien, was deren Wirksamkeit gleich wieder signifikant schmälert.

Bei der Finanzierung konnten sich die Minister nur auf einen Anteil von 20% für die Eco-Schemes in der 1. Säule entscheiden. Jedoch haben die Mitgliedstaaten in dieser Variante, anders als beim Parlament, zumindest die Möglichkeit darüber hinauszugehen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung gibt der Rat den Mitgliedstaaten wenig vor. Zwar sind weniger Schlupflöcher in dem Text enthalten, aber eben auch keine echten Garantien, dass mit diesem Geld wirklich ambitionierter Umweltschutz betrieben wird.

Bei der Rolle des Green Deals fällt der Rat hinter dem Parlament zurück und konnte sich nicht mal auf ein Lippenbekenntnis einigen. Auch in der 2. Säule sind keine Fortschritte sichtbar und die Ausgleichszahlungen sollen voll auf das Umweltbudget anrechenbar sein, welches auf dem Niveau von 30% verbleibt. Aufgrund des kleineren Gesamthaushalts für die 2.Säule droht hier deswegen sogar ein Rückschritt gegenüber heute.

Nächster Halt Trilog und #WithdrawTheCAP

Noch ist es nicht das Ende der Gesetzgebung auf europäischer Ebene, Rat und Parlament müssen sich noch auf eine gemeinsame Position einigen. Dies geschieht im Rahmen des sgn. Trilogs, wo Vertreter beider Institutionen zusammen mit der EU Kommission einen Kompromiss aushandeln. Vorstellbar ist, dass die Unterhändler in dieser Runde die besten Elemente aus beiden Berichten kombinieren und so spürbare Verbesserungen erreichen. Angesichts der desaströsen Abstimmungen in der letzten Woche ist jedoch auch ein weitaus schlimmerer Ausgang vorstellbar, es steht also noch immer viel auf dem Spiel. Der Beginn ist momentan für den 10.November vorgesehen, Verzögerungen sind aufgrund von COVID-19 jedoch möglich. Über die Dauer der Verhandlungen kann nur spekuliert werden, aber es ist vorstellbar, dass der Abschluss nicht mehr unter der deutschen Ratspräsidentschaft, d.h. bis Ende 2020, gelingt.

Absehbar ist bereits jetzt, dass das Ergebnis kaum im Einklang mit dem von der EU Kommission propagiertem Green Deal stehen wird. Die Kommission als dritter Verhandler kann ebenfalls inhaltliche Verbesserungen im Rahmen des Trilogs vorschlagen. Auch steht ihr als letztes Druckmittel die sgn. „nukleare Option“ zur Verfügung, indem Sie den ursprünglichen Vorschlag aus Zeiten der Juncker-Kommission (und damit vor dem Green Deal) zurückzieht und so das Gesetzgebungsverfahren komplett abbricht. Sie könnte dann einen neuen Legislativvorschlag machen, der die neuesten Entwicklungen um den Green Deal besser berücksichtigt. Initiiert von „Fridays for Future“ fordert dies bereits ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter dem Hashtag „WithdrawTheCAP“. Auch aus unserer Sicht muss diese Option von der EU Kommission gleich zu Beginn des Trilogs als „ultima ratio“ auf den Tisch gelegt werden.

Am Ende des Verfahrens, sollten Rat und Parlament sich einigen, steht die finale Abstimmung in beiden Institutionen an. Bereits im Vorfeld hatte die S&D Gruppe rote Linien gezogen etwa bei der Höhe des Umweltbudgets in der 1. Säule. Sollten diese gerissen werden, müssen sich die Abgeordneten gut überlegen, ob sie einer weiteren Verwässerung zustimmen oder in diesem allerletzten Moment doch noch die Reißleine ziehen.

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