Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft nicht zurückgegangen
Die Prüfer stellten fest, dass die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft seit 2010 nicht zurückgegangen sind, obwohl von
2014 bis 2020 über ein Viertel aller EU-Agrarausgaben – mehr als 100 Milliarden Euro – in den Klimaschutz geflossen sind. Die meisten der von der Gemeinsamen Agrarpolitik geförderten Maßnahmen hätten nur ein geringes Klimaschutzpotenzial, und die GAP biete auch keine Anreize für wirksame klimafreundliche Verfahren.
Dabei spielt die EU eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Klimawandel im Agrarsektor einzudämmen, weil sie Umweltstandards festlegt und die meisten Agrarausgaben der Mitgliedstaaten mitfinanziert. Laut EU Rechnungshof sollte bei der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik mehr Gewicht auf die Verringerung landwirtschaftlicher Emissionen gelegt und transparenter gemacht werden, wie diese Politik zum Klimaschutz beiträgt.
Keine Verfahren zur Eindämmung des Klimawandels
Die Prüfer untersuchten, ob mit der GAP im Zeitraum 2014 bis 2020 Verfahren zur Eindämmung des Klimawandels unterstützt wurden, die dazu führen könnten, dass die Treibhausgasemissionen aus drei wichtigen Quellen (Viehhaltung, Verwendung von chemischen Düngemitteln und Dung sowie Nutzung von Ackerflächen und Grünland) zurückgehen. Außerdem gingen sie der Frage nach, ob die GAP in diesem Zeitraum bessere Anreize für den Einsatz wirksamer
Klimaschutzverfahren bot als im Zeitraum 2007 bis 2013.
Die Emissionen aus der Viehhaltung machen rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Emissionen aus und sind seit 2010 nicht zurückgegangen. Sie stehen direkt im Zusammenhang mit der Größe des Viehbestands, und zwei Drittel davon stammen von Rindern. Wenn man die Emissionen aus der Produktion und dem Import von Tierfutter hinzurechnet, ist der Anteil der Emissionen aus der Viehhaltung sogar noch höher. Wie die Prüfer feststellten, zielt die GAP jedoch weder darauf ab, den Viehbestand zu begrenzen, noch biete sie den Landwirten Anreize in diese Richtung. Im Gegenteil fördert die GAP den Absatz tierischer Erzeugnisse, deren Verzehr seit 2014 nicht zurückgegangen sei.
Die Emissionen aus chemischen Düngemitteln und Dung, die fast ein Drittel der Emissionen aus der Landwirtschaft ausmachen, seien zwischen 2010 und 2018 gestiegen. Zwar unterstützt die GAP Verfahren, die den Einsatz von Düngemitteln reduzieren könnten, wie etwa den Bio-Landbau und den Anbau von eiweißreichen Körnerfrüchten. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf die Treibhausgasemissionen seien jedoch unklar, so die Prüfer. Stattdessen seien Verfahren, die nachweislich wirksamer sind, z. B. die Präzisionslandwirtschaft, bei der die Düngemittelmenge an den Bedarf der Pflanzen angepasst wird, kaum finanziell gefördert worden.
GAP unterstützt klimafeindliche Maßnahmen
Die GAP unterstütze ferner klimafeindliche Maßnahmen wie Zahlungen an Landwirte, die entwässerte Torfflächen landwirtschaftlich nutzen. Obwohl solche Torfflächen weniger als 2 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ausmachten, würden auf ihnen 20 % der Treibhausgase aus der EU-Landwirtschaft verursacht. Aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums hätte die Wiederherstellung von Torfflächen gefördert werden können. Dies sei jedoch nur selten der Fall gewesen. Die GAP-Unterstützung für Maßnahmen zur Kohlenstoffbindung wie Aufforstung, Agroforstwirtschaft und Umwandlung von Ackerland in Grünland habe sich im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 nicht erhöht. Im EU-Recht werde zudem das Verursacherprinzip derzeit nicht auf Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft angewendet.
Schließlich stellten die Prüfer fest, dass sich die sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften und die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum kaum verändert haben, obwohl sich die EU ehrgeizigere Klimaziele gesetzt hatte. Die Ökologisierungsregelung (auch "Greening" genannt), mit der die Umweltleistung der GAP verbessert werden sollte, habe den Landwirten keine Anreize für wirksame klimafreundliche Maßnahmen geboten. Die Auswirkungen der Regelung auf das Klima seien daher nur marginal.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshof