Nationaler Strategieplan wird Umweltkrise nicht gerecht
Kurz vor der am Donnerstag den 10.6. anstehenden Abstimmung im Bundestag deutet sich an: Der deutsche NSP wird keinesfalls der großen Agrar- und Umweltkrise gerecht. Nur das Minimum der künftigen EU-Vorgaben soll umgesetzt werden: Drei Prozent der Ackerflächen sind als Refugien für die Biodiversität vorgesehen, viel zu wenig Geld wird für die Honorierung von Naturschutzmaßnahmen bereit gestellt, und auch 2027 sollen noch mehr als die Hälfte des Sechs-Milliardenbudgets als unsinnige und unfaire Flächenprämien verteilt werden, während vor allem das Grünland droht zum großen Verlierer zu werden.
Wiesen und Weiden sind, wenn sie extensiv bewirtschaftet werden und Platz lassen für Insekten, Vögel und eine vielfältige Flora, ein unverzichtbarer Bestandteil für eine reichhaltige Biodiversität in der Agrarlandschaft. In den Vorschlägen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die auch Öko-Regelungen (ÖR) genannten Eco-Schemes werden zwei Möglichkeiten für Grünlandbewirtschaftung genannt: eine gesamtbetriebliche Extensivierung der Grünlandflächen oder eine ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Teilflächen. Ob dies Anreiz genug ist für einen bedeutenden Anstieg an artenreichen Grünlandflächen oder auch nur den Erhalt der vorhandenen, ist fraglich. Zumal die finanzielle Anreizkomponente wegzufallen droht, nachdem sie von der Europäischen Kommission als nicht WTO-kompatibel eingestuft worden ist – Landwirt*innen werden also produktive Flächen kaum aus der Nutzung nehmen.
Schutz von artenreichem Grünland: Schwache Eco-Schemes, keine Konditionalität
Doch der Deutsche Bauernverband (DBV) will auf den letzten Metern weitere Verwässerungen durchsetzen: Für Betriebe mit einem hohen Anteil an Grünland reiche das Angebot an Eco-Schemes nicht aus. Stattdessen sollten diese ohne weitere Leistungen im Sinne der Biodiversität entweder per se die Bedingungen eines im Gesetz noch zu ergänzenden Eco-Schemes erfüllen oder auch über eine ÖR namens “Grünland-Klima-Bonus” entlohnt werden können. Ob intensiv genutztes Grünland wirklich dem Klima nützt, ist mehr als fraglich – durch die häufige Mahd verschiebt sich das Verhältnis von unterirdischer zu oberirdischer Biomasse. Statt tiefe Wurzeln auszubilden, benötigt die Pflanze ihre Energie, um wieder den Halm und die Blätter zu regenerieren, wodurch sich die Humusschicht und die Kohlenstoffbindungskapazität reduzieren. Im Sinne der Biodiversität sind eine intensive Düngung sowie eine häufige Mahd, die Rückzugsräume für Vögel zerstört und einen Verlust an Insektenbiomasse zur Folge hat, jedenfalls nicht. Aus diesem Grund sind die Forderungen des DBV abzulehnen, da sie pauschal intensives Grünland weiterfördern und keinerlei Anreize zur Veränderung bieten.
Verbände des Verbraucher-, Natur- und Tierschutzes sowie der bäuerlichen Landwirtschaft fordern stattdessen eine Öko-Regelung, die die Beweidung von Wiesen durch Milchkühe und deren Nachzucht honoriert. Eine Beweidung mit angepassten Viehbesatzdichten, maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar, kann einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz leisten.
Agroforst muss stärker gefördert werden
Grundsätzlich begrüßenswert wäre auch eine Ausdehnung der Agroforst-Förderung im Rahmen der Eco-Schemes auf das Grünland, sofern naturschutzfachliche Belange berücksichtig werden. Wichtig wäre dabei der Verzicht von Agroforst in FFH-Lebensraumtypen des Grünlands, in High-Nature-Value- oder anderem naturschutzfachlich wertvollem Grünland sowie in Gebieten mit den teilweise stark gefährdeten Wiesenbrütern. Nach Möglichkeit sollte auf Kurzumtriebsplantagen verzichtet und der Fokus auf heimische Werthölzer gelegt werden.
Neben den ÖR bleibt auch die Konditionalität, die die Mindestanforderungen an die Landwirt*innen für den Erhalt der Direktzahlungen definiert, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Obwohl die EU-Biodiversitätsstrategie einen Anteil von zehn Prozent unbewirtschafteter Fläche in der Agrarlandschaft verlangt, schlägt die Große Koalition gerade einmal drei Prozent vor – und das nur auf die Ackerflächen bezogen. Und das, obwohl der schlechte Erhaltungszustand großer Teile des Grünlands längst bekannt ist und die Europäische Kommission kurz davor steht, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelnden Schutzes von artenreichem Grünland zu verklagen. Eine weitere Klage in Bezug auf FFH-Gebiete ist in Luxemburg bereits eingereicht. Naturschutzfachlich zwingend wäre es dafür zu sorgen, dass mindestens zehn Prozent, auch im Grünland, unbewirtschaftet blieben, etwa in Form von Brachen, Blühflächen, Altgrasstreifen oder angrenzenden Hecken.
Auch auf nationaler Ebene: mangelnde finanzielle Ausstattung für Naturschutz
Kurzum: eine schwache Konditionalität, die das Grünland ganz außen vorlässt, und Eco-Schemes, die den Anteil artenreicher Flächen nicht erheblich erhöhen werden, sind unterm Strich zu wenig für den so oft von Ministerin Klöckner verkündeten Systemwechsel. Stattdessen sollten ambitionierte und ausreichend finanzierte Eco-Schemes (50 Prozent des Budgets der ersten Säule bis 2027 statt nur 25 Prozent), die bisher pauschalen Flächenprämien im Laufe der anstehenden Förderperiode immer weiter qualifzieren, damit ab 2028 eine gänzlich gemeinwohlorientierte Subventionierung der Landwirtschaft gelingen kann.
Der Bundestag wird die Pläne der Regierung wohl durchwinken – doch solange in Brüssel noch verhandelt wird, steht die Ausgestaltung der GAP in Deutschland auf tönernen Füßen. Vor allem aber muss der finale NSP, zu dem dann auch die Förderprogramme der Bundesländer für die Zweite Säule gehören, voraussichtlich zum 1. Januar 2022 der Europäischen Kommission zur Zustimmung vorgelegt werden. Stand heute wird der NABU die EU-Kommission dann dazu auffordern, den NSP als nicht zukunftstauglich und nicht kompatibel mit dem “Green Deal” abzulehnen.
Hier geht es zum GAP-Ticker des NABU