Was wurde beschlossen?
Bei den künftigen Öko-Regelungen liegt der Beschluss sehr nahe an der Position des Rates vom Oktober 2020, mit Ausnahme des Gesamtbudgets, welches bei 25% der 1. Säule liegen soll. Die Mitgliedstaaten bekommen weitreichende Wahlmöglichkeiten bei der Umsetzung, so dass die tatsächlichen Ausgaben vor allem in den ersten Jahren bei 20% oder sogar deutlich drunter liegen können. Von den ursprünglich vom Parlament geforderten 30% ohne Ausnahmen ist dies weit entfernt und überschreitet auch die roten Linien, die die Verhandler im gescheiterten Jumbo-Trilog im Mai gezogen hatten.
Auch bei der Konditionalität konnte sich der Rat größtenteils durchsetzen. Bei verpflichtenden Vorgaben zur Fruchtfolge gibt es laut Verhandlungstext nun massive Verwässerungen, so dass die Realität künftig sehr nahe am gescheiterten Greening liegen dürfte. Gerade für die Umsetzbarkeit der Ziele zur Pestizidreduktion (etwa im Rahmen des Green Deals), wären Fortschritte hier jedoch nötig gewesen. Das laut Wissenschaft notwendige Ziel für einen Anteil von 10% von nicht-produktiven Flächen in der Agrarlandschaft rückt in weite Ferne. In Zukunft dürften maximal 3-4% wirklich verpflichtend sein. Die Lücke müsste dann mit Hilfe der Öko-Regelungen geschlossen werden. Angesichts des geringen Budgets derselben ist dies jedoch womöglich schwierig bis unmöglich.
Green Deal adé?
Krachend gescheitert sind sowohl Parlament als auch EU Kommission damit, den Green Deal als Leitplanke für die künftige GAP festzuschreiben. Hier wollte der Rat nicht mitspielen und vor allem verhindern, dass die EU Kommission die Ziele aus der Farm-to-Fork und der Biodiversitätsstrategie als Maßstabe für die nationalen Strategiepläne ansetzen könnten. Am Ende knickten sowohl Parlament und EU Kommission ein. Die EU Kommission darf künftig lediglich Bericht erstatten, in wie weit Green Deal und GAP zusammenpassen. Echte Konsequenzen dürften den Mitgliedsstaaten jedoch nicht drohen.
Auch beschlossen wurden die berüchtigten „Rio-Marker“ aus dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von 2018. 40% der Direktzahlungen soll künftig als Klimaschutz gelten, entgegen jedweder wissenschaftlicher Evidenz. Kurz vor Ende der Programmierungsperiode, nach 2025 darf die EU Kommission eine neue Methodik entwickeln, viel zu spät für echte Veränderungen auf dem Feld. Somit wird nicht nur der Bericht der EU Rechnungsprüfer ignoriert, der letzten Montag feststellte, dass die bisherige GAP beim Klimaschutz wirkungslos war. Es werden gleichzeitig die aktuellen Bemühungen der EU Kommission konterkariert, ihr sogennanten „Tracking“ von Klimaschutzinvestitionen im EU Haushalt neu aufzustellen.
Hier geht es zum GAP-Ticker des NABU.