Trilog ist im Gange
Auf diesen sogenannten Trilogen baut am Ende die nationale Umsetzung durch die Strategiepläne etwa in Deutschland auf, welche momentan parallel im Bundestag diskutiert wird. Inzwischen gab es mehrere Verhandlungsrunden und eine Vielzahl von technischen Arbeitsgruppen, Trilogen, politischen Trilogen und Super-Trilogen konnte eine Einigung noch nicht herbeiführen. Nun soll es die nächste Superlative richten, in Form eines (in den Worten des EU-Agrarkommissars Wojciechowski) Jumbo-Trilogs vom 25. bis 26.Mai. Inzwischen ist der Zeitdruck so groß, dass es dieses Mal tatsächlich klappen könnte, auch weil die EU Agrarminister persönlich anwesend sein werden, um die Verhandlungen zu begleiten.
Wo hakt es noch?
Davor bleiben jedoch noch einige Streitpunkte zur Klärung, für welche die Verhandler bisher keine Lösung finden konnten. Eines der zwei größten Probleme bleibt weiterhin die sogenannte Konditionalität und hier vor allem die Frage wie viel Fruchtfolge in Zukunft verpflichtend sein soll. Auch die Antwort auf die Frage, welchen Anteil ihrer Fläche Empfänger von GAP Geldern zukünftig für den Naturschutz verpflichtend zur Verfügung stellen müssen, steht noch aus. Daneben ist auch noch ungeklärt, wie viel Geld die Mitgliedstaaten für freiwillige Umweltleistungen, etwa in Form von Öko-Regelungen in der 1. Säule bereitstellen müssen. Je höher der Prozentsatz, desto geringer würden künftig die pauschalen Flächenprämien ausfallen, aber umso höher wäre das Potential für breitflächige Naturschutzmaßnahmen, die idealerweise attraktiv vergütet werden sollten. Das Parlament fordert weiterhin 30%, der Rat möchte nur bis maximal 25% gehen und das auch nur ab 2025 (davor nur 22,5%) und mit einer Vielzahl von möglichen Schlupflöchern für die Mitgliedstaaten. Die am weitreichendste wäre eine sogenannte Versuchsphase für die Jahre 2023 und 2024 in denen die Mitgliedstaaten de-facto gar nicht verpflichtet wären einen bestimmten Betrag in diese sogenannten Öko-Regelungen zu investieren.
Weiter Rechentrickserei bei Klimaausgaben
Eine sehr technische Frage, aber eine für den Umweltschutz sehr bedeutsame, ist jene, welche Ausgaben aus der GAP künftig als Investition in Klima- und Naturschutz zählen sollen. Aus dem gesamten EU Haushalt sollen künftig 30% in Klimaschutz fließen und ab 2024 7,5% in den Schutz der Biodiversität (10% ab 2026). Um zu berechnen, wie stark die einzlnen EU Fonds zu diesem übergeordneten Ziel beitragen, braucht es einen Methodik, die Klima- und Naturschutzausgaben erfasst.
Für die Berechnung der Klimaausgaben aus der GAP hatte die EU-Kommission 2018 einen hochgradig problematischen Mechanismus vorgeschlagen. Dieser würde letztendlich darauf hinausgelaufen, dass 40% der pauschalen Flächenzahlungen als Klimaschutz deklariert würden, ohne sinnvolle Begründung. Das heißt: Bei der GAP sollen pauschale Prozentsätze an komplette Programme angelegt werden, ohne einen Hauch einer Ahnung, wie die Mitgliedstaaten die Mittel aus diesen in Zukunft einsetzen. Letzteres spielt aber gerade bei den Direktzahlungen nur untergeordnet eine Rolle, sie sind als Instrument de-facto keine Klimaschutzmaßnahme. Das sehen nicht nur NGOs so, sondern auch Wissenschaftler und der EU Rechnungshof. Leider bestehen sowohl die Agrarminister als auch die EU Kommission auf diesen veralteten Vorschlag.
Hier geht es zum GAP Ticker des NABU