Regenguss auf Feld
· NABU

Finaler Trilog

Eigentlich sollte der „Jumbo“-Trilog Ende Mai die Einigung zum künftigen europäischen Rechtsrahmen für die GAP ab 2023 bringen. Doch nach zweimaliger Verlängerung und fast viertägigen Verhandlungen kam es zum Abbruch.

Vor allem die Differenzen zwischen Europäischen Parlament und Ministerrat über die künftige Umweltambition schienen zunächst unüberbrückbar. Die EU Kommission schlug sich am Ende recht klar auf die Seite des immerhin etwas ambitionierteren Verhandlungsteams des Parlaments. Die offiziell vom 24. bis 25.Juni laufende nächste Runde soll nun den Durchbruch bringen. Sie ist gleichzeitig auch die letzte Chance für die portugiesische Ratspräsidentschaft die Reform einzutüten, bevor ihre Amtszeit nächste Woche endet.

Fronten bleiben verhärtet

Die Fronten haben sich seit Mai nicht grundlegend verändert. Strittig ist unter anderem die Höhe des Budgets für die zukünftigen Öko-Regelungen in der 1.Säule sowie für Umweltausgaben in der 2.Säule. Auch bei der Konditionalität stehen noch viele Fragezeichen, z.B. bei den verpflichtenden Standards zur Fruchtfolge oder dem Nachfolger der ökologischen Vorrangflächen. Ob es zu einer Einigung kommt ist daher nicht gesetzt. Gleichzeitig besteht dringender Handlungsbedarf. Erst am Montag hat der EU Rechnungshof festgestellt, dass das bisherige Fördersystem, trotz eines Budgets von 100 Mrd.€ für den Klimaschutz, daran gescheitert ist, die Emissionen aus der Landwirtschaft zu senken.

Die Emotionen scheinen dagegen im Vorfeld hoch zu kochen. So attackierte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die EU Kommission. Interessant ist hier der Hintergrund: Eine Presseerklärung des BMEL vom 15. Juni gibt Aufschluss darüber, was Julia Klöckner und die europäischen Amtskollegen womöglich verärgert. Darin heißt es: „Das Plenum [der Agrarminister] forderte die EU-Kommission mit Nachdruck auf, ihrer Rolle als Vermittler zwischen Rat und Parlament gerecht zu werden. Das sei bisher nicht ausreichend der Fall, sondern sie belaste die Verhandlungen immer wieder mit eigenen und vorher nicht besprochenen Aspekten, denen zum Teil die rechtliche Grundlage fehle.”

Tatsächlich hatte die EU Kommission sehr spät in den Verhandlungen (am 11. Juni) einen Vorschlag an die Unterhändler versendet, der die Ziele des „Green Deals“ in der GAP stärker verankern sollte. Dass die Ziele der besonders wichtigen Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie noch nicht rechtlich verbindlich sind, hatten die Agrarminister in der Vergangenheit als Argument genutzt, um zu verhindern, dass diese die Leitplanken der zukünftigen GAP werden könnten. So sieht die Position des Rats vom Oktober indirekt vor, dass es der EU Kommission verboten sein solle, sich bei der Genehmigung der nationalen Strategiepläne auf den Green Deal zu beziehen.

Streitpunkt Green Deal

Diesen Umstand sollte der  jüngste Vorschlag der EU Kommission beenden, wenn auch in einer sehr zaghaften Formulierung. Konkret genannt werden anschließend die Ziele zur Pestizidreduktion, Landschaftselementen etc. Sobald später aus dem Green Deal konkrete Gesetze entstehen, sollen die Mitgliedstaaten die EU Kommission darüber informieren, ob die nationalen Strategiepläne noch im Einklang sind mit diesen Gesetzen und ggf. nachbessern. Noch sanfter geht es eigentlich nicht. Dass das Hause Klöckner und ihre Amtskollegen deswegen derart auf die Barrikaden gehen, zeigt endgültig, was diese vom Green Deal tatsächlich halten, nämlich nichts. Wie der Teufel das Weihwasser fürchten die Agrarminister, dass Brüssel ihnen zukünftig vorschreiben könnte, mehr von den Agrarmilliarden in den Umweltschutz zu stecken oder effektiver einzusetzen.

Hiergeht es zum GAP-Ticker des NABU

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